Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen bei der Ausbildungsumlage Altenpflege Hamburg

Im April 2013 hat der Senat der Freien und Hansestadt die Einführung eines Umlageverfahrens zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung in den Berufen der Altenpflege und der Gesundheits- und Pflegeassistenz beschlossen. Ziel dieses Verfahrens ist die Sicherung und Schaffung von mehr Ausbildungsplätzen durch eine wettbewerbsneutrale Finanzierung der Kosten der Ausbildungsvergütung. Die dafür notwendigen Gelder werden sowohl von ausbildenden, als auch von nicht ausbildenden Einrichtungen aufgebracht und von diesen auf ihre Bewohnerinnen und Bewohner, Tagespflegegäste und ambulanten Pflegekunden einheitlich umgelegt.

Mit der Durchführung des Verfahrens wurde die Hamburgische Pflegegesellschaft e. V. beauftragt. Durch das Hamburgische Gesetz zur Bestimmung der zuständigen Stelle zur Durchführung des Kostenausgleichs in der Ausbildung in Berufen der Altenpflege und Gesundheits- und Pflegeassistenz wurde ihr diese Aufgabe übertragen.

Sie finden auf unserer Homepage die gesetzlichen Grundlagen, Informationen zum Verfahren, Vordrucke und Erhebungsbögen, Musterbescheide, Antworten auf häufig gestellte Fragen, allgemeine Informationen zu den von der Ausbildungsumlage berührten Ausbildungsberufen und alle nötigen Kontaktdaten, um sich mit dem Team der Ausbildungsumlage Altenpflege Hamburg in Verbindung zu setzen. Gerne beantworten wir Ihre noch offen gebliebenen Fragen.

Die Umlage in Kürze

Grundsätze des Hamburger AusgleichsverfahrensDetails

Informationsveranstaltung für Pflegeeinrichtungen 22. April 2013
Diese PDF-Datei (217 KB) der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz fasst die wichtigsten Grundsätze und Anforderungen des Hamburger Ausgleichsverfahrens auf neun Seiten zusammen.
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Grundzüge des Hamburgischen UmlageverfahrensDetails

Präsentation zur Veranschaulichung des Verfahrens
Login Dateneingabe

Nachrichten

Die Bescheide sind versandt!

Wir haben die Umlagebescheide für das Ausbildungsfinanzierungsjahr vom 01. August 2023 bis zum 31. Dezember 2024 heute am 27. Oktober 2023 per E-Mail an die in der Datenbank hinterlegten E-Mail-Adressen verschickt.

Die Gesamthöhe der benötigten Mittel für die Ausbildungsvergütungen der Auszubildenden der Gesundheits- und Pflegeassistenz ist in diesem Jahr auf Grund der prospektiven einmaligen Erhebung der Daten für 1 Jahr und 5 Monate wesentlich höher als bei der letzten Erhebung.

Ab Mitte November 2023 steht Ihnen die neue Datenbank für die Ausbildungsumlage der Gesundheits- und Pflegeassistenz zur Verfügung. Neben den heute versendeten Umlagebescheiden finden Sie dann auch dort alle von Ihnen gemachten Angaben über Ihre Auszubildenden der Gesundheits- und Pflegeassistenz.

Wie gewohnt finden Sie die genauere Berechnung mit den konkreten Zahlen in der Anlage 2 des aktuellen Bescheides auch auf unserer Internetseite (https://www.ausbildungsumlage-altenpflege-hamburg.de/) unter „Downloads“.

 

Start der Erhebungsphase 2023

Die Zugangsdaten für die Onlineplattform sind versandt!

Am 16. Mai 2023 ist die (neue) Hamburgische GPA-Ausbildungsumlageverordnung (HmbGPA-AUmlVO) über die Durchführung eines Umlageverfahrens zur Finanzierung der Ausbildung in der Gesundheits- und Pflegeassistenz in Kraft getreten. Die neue Verordnung finden Sie hier unter „Downloads – Gesetzliche Grundlagen“.

Mit in Kraft treten der neuen Verordnung starten wir auch die diesjährige Erhebungsphase der Ausbildungsumlage Altenpflege Hamburg für das Ausbildungsfinanzierungsjahr 01.08.2023 bis zum 31.12.2024.

Folgen Sie dem Button „Login Dateneingabe“. Mit den Zugangsdaten aus dem Schreiben vom 25. Mai 2023 gelangen Sie auf die Seite mit der Eingabemaske, geben Sie nun in nur 6 Schritten die Daten für die diesjährige Erhebung ein.

Bitte beachten Sie, dass unser Onlineportal Ihnen nur für den Zeitraum der Datenerfassung zur Verfügung steht, also vom 26. Mai 2023 bis zum 30. Juni 2023. Sie können sich bei noch nicht abgeschlossener Datenmeldung zur Vervollständigung jederzeit wieder anmelden. Sind die Daten jedoch abgeschickt sind digitale Änderungen nicht mehr möglich!

Die Meldefrist für die von Ihnen zu meldenden Daten endet am 30. Juni 2023.

 
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