Am 01. Januar 2020 tritt das neue Pflegeberufegesetz (PflBG) in Kraft. Mit diesem Gesetz wird die Ausbildung in den Pflegeberufen grundlegend umstrukturiert und modernisiert. Die Finanzierung der neuen Pflegeausbildung erfolgt zukünftig über Ausbildungsfonds, die in den jeweiligen Bundesländern einzurichten sind. Für die Freie und Hansestadt Hamburg soll die neu gegründete „Ausbildungsfonds Pflege Hamburg GmbH“ als zuständige Stelle die Verwaltung dieses Fonds übernehmen.
In den Ausbildungsfonds zahlen alle Krankenhäuser und alle Pflegeeinrichtungen ein, unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht. Auch die jeweiligen Bundesländer, sowie die soziale und die private Pflegeversicherung beteiligen sich an den Kosten. Aus dem Fonds erhalten die ausbildenden Einrichtungen und die Pflegeschulen die Mittel zur Finanzierung ihrer Ausbildungskosten.
Der Ausbildungsfonds verwaltet ausschließlich die Mittel für die neue Pflegeausbildung zur/m „Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann“ mit Ausbildungsbeginn ab dem 01. Januar 2020. Für alle vor diesem Stichtag begonnenen Ausbildungen nach dem Krankenpflege- und dem Altenpflegegesetz sind weiterhin die Verfahren nach der Hamburgischen Ausbildungszuschlagsverordnung und der Hamburgischen Altenpflegeumlageverordnung (HmbAltPflUmlVO) zuständig. Auch die Ausbildungen zur Gesundheits- und Pflegeassistenz werden weiterhin über das Umlageverfahren nach HmbAltPflUmlVO finanziert. Das bedeutet, dass in den kommenden Jahren zwei Finanzierungsverfahren parallel gepflegt werden müssen und damit auch zwei Zuschläge zur Refinanzierung Ihrer Einzahlungen erhoben werden.
Für alle ab dem 01. Januar 2020 beginnenden Ausbildungen zur Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann finden Sie zukünftig auf der Internetseite der Ausbildungsfonds Pflege Hamburg GmbH unter www.ausbildungsfonds-hh.de nähere Informationen zum neuen Finanzierungsverfahren und den Zugang zur Anmeldung, um die benötigten Daten online einzugeben.