Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen bei der Ausbildungsumlage Altenpflege Hamburg

Im April 2013 hat der Senat der Freien und Hansestadt die Einführung eines Umlageverfahrens zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung in den Berufen der Altenpflege und der Gesundheits- und Pflegeassistenz beschlossen. Ziel dieses Verfahrens ist die Sicherung und Schaffung von mehr Ausbildungsplätzen durch eine wettbewerbsneutrale Finanzierung der Kosten der Ausbildungsvergütung. Die dafür notwendigen Gelder werden sowohl von ausbildenden, als auch von nicht ausbildenden Einrichtungen aufgebracht und von diesen auf ihre Bewohnerinnen und Bewohner, Tagespflegegäste und ambulanten Pflegekunden einheitlich umgelegt.

Mit der Durchführung des Verfahrens wurde die Hamburgische Pflegegesellschaft e. V. beauftragt. Durch das Hamburgische Gesetz zur Bestimmung der zuständigen Stelle zur Durchführung des Kostenausgleichs in der Ausbildung in Berufen der Altenpflege und Gesundheits- und Pflegeassistenz wurde ihr diese Aufgabe übertragen.

Sie finden auf unserer Homepage die gesetzlichen Grundlagen, Informationen zum Verfahren, Vordrucke und Erhebungsbögen, Musterbescheide, Antworten auf häufig gestellte Fragen, allgemeine Informationen zu den von der Ausbildungsumlage berührten Ausbildungsberufen und alle nötigen Kontaktdaten, um sich mit dem Team der Ausbildungsumlage Altenpflege Hamburg in Verbindung zu setzen. Gerne beantworten wir Ihre noch offen gebliebenen Fragen.

Die Umlage in Kürze

Grundsätze des Hamburger AusgleichsverfahrensDetails

Informationsveranstaltung für Pflegeeinrichtungen 22. April 2013
Diese PDF-Datei (217 KB) der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz fasst die wichtigsten Grundsätze und Anforderungen des Hamburger Ausgleichsverfahrens auf neun Seiten zusammen.
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Grundzüge des Hamburgischen UmlageverfahrensDetails

Präsentation zur Veranschaulichung des Verfahrens
Login Dateneingabe

Nachrichten

Die Bescheide sind versandt!

Wir haben die Bescheide für das Ausbildungsjahr 2022 / 2023 heute am 16. Dezember 2022 verschickt.

In diesem Jahr ist die Höhe der Ausgleichsmasse, also die Gesamthöhe der benötigten Mittel für die Ausbildungsvergütungen der Altenpflegefachkräfte und die Auszubildenden der Gesundheits- und Pflegeassistenz im Ausbildungsjahr 2022 / 2023 um 41 % geringer als im Vorjahr. Diese Entwicklung ist die Folge der im Januar 2020 gestarteten neuen Pflegeausbildung zur/m Pflegefachfrau / -mann.

In diesem Ausbildungsjahr werden letztmalig Auszubildende der Altenpflegefachkraftausbildung finanziert. Den größten Anteil an der Ausgleichsmasse hat die Ausbildungsvergütung für die Auszubildenden der Gesundheits- und Pflegeassistenz.

Wie gewohnt finden Sie die genauere Berechnung mit den konkreten Zahlen in der Anlage 2 des aktuellen Bescheides auch auf unserer Internetseite (https://www.ausbildungsumlage-altenpflege-hamburg.de/) unter „Downloads“.

 

Start der Erhebungsphase 2022

Unsere angekündigte Onlineplattform steht für Sie bereit!

Es ist soweit, unsere angekündigte Onlineplattform für eine digitale Dateneingabe steht Ihnen für die diesjährige Erhebungsphase der Ausbildungsumlage Altenpflege Hamburg zur Verfügung.

Sie können uns nun also digital die Daten für das kommende Ausbildungsjahr 2022/2023 sowie für die sogenannte „Spitzabrechnung“ des Ausbildungsjahres 2021/2022 melden.

Folgen Sie dem Button „Login Dateneingabe“. Mit den Zugangsdaten aus dem Schreiben vom 23. Juni 2022 gelangen Sie auf die Seite mit der Eingabemaske, geben Sie nun in nur 7 Schritten die Daten für die diesjährige Erhebung ein.

Bitte beachten Sie, dass unser Onlineportal Ihnen nur für den Zeitraum der Datenerfassung zur Verfügung steht, also vom 23. Juni 2022 bis zum 15. September 2022. Sie können sich bei noch nicht abgeschlossener Datenmeldung zur Vervollständigung jederzeit wieder anmelden. Sind die Daten jedoch abgeschickt sind digitale Änderungen nicht mehr möglich!

Die Meldefrist für die von Ihnen zu meldenden Daten endet am 15. September 2022.

Erinnerung:

Bitte berücksichtigen Sie bei der Meldung der maßgeblichen Umsätze aus dem Kalenderjahr 2021, dass mit Änderung der HmbAltPflUmlVO vom 08.12.2020 auch die Erstattungen nach § 150 Abs. 2 Satz 1 SGB XI umlagerelevant sind, soweit sie zum Ausgleich von Mindereinnahmen infolge des Coronavirus SARS-CoV-2 gewährt wurden.

Für alle Auszubildenden, die ab dem 01. Januar 2020 die neue Pflegeausbildung zur*m Pflegefachfrau*mann begonnen haben, gilt das neue Finanzierungsverfahren nach PflBG, welches von der Ausbildungsfonds Pflege Hamburg GmbH umgesetzt wird. Diese Auszubildenden werden nicht von dem „alten“ Umlageverfahren nach HmbAltPflUmlVO berücksichtigt und dürfen hier nicht gemeldet werden.

Die Ausbildungsvergütungen der Auszubildenden der Gesundheits- und Pflegeassistenz werden weiterhin über das Umlageverfahren nach HmbAltPflUmlVO finanziert.

 
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